Quelle: Deutscher Feuerwehrverband
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Europaweiter Tag des Notrufs am 11. Februar

Europaweit gibt es seit 2009 den 112-Tag. Dieser findet jeweils am 11. Februar statt. Passenderweise ergeben die ersten Ziffern dieses Datums ja den Wert 112. Ziel ist mit diesem Tag auf den kostenfreien Notruf aufmerksam zu machen und seine Bekanntheit zu erhöhen.

Wie zahlreiche andere Feuerwehren nutzen auch wir hiermit den Anlass, um Informationen zum Notruf zu teilen. Was in diesem Zusammenhang die Meisten vielleicht noch nicht wissen, egal wo es in Europa brennt, mit dem Notruf über die 112 ist Hilfe schnell gerufen. Die Rufnummer 112 ist in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in den Mobilfunknetzen verbindet die 112 uns automatisch mit der jeweils zuständigen Notrufzentrale.

Wer bei der 112 anruft kann sich sicher sein, die Person die den Anruf beantwortet, ist auf Notfälle vorbereitet. Bei uns sind das Mitarbeiter der Verbundleitstellen der Landkreise Harburg, Heidekreis und Rotenburg (Wümme). In der Regel landet der Anruf dann bei der jeweils örtlich zuständigen Leitstelle und wird nur wenn diese verhindert ist an eine der anderen weitergeleitet. Für uns im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist das Einsatzleitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in Zeven. Die dortigen Mitarbeiter sind für die Notrufabfrage speziell geschult und können Dich auch bei medizinischen Notfällen telefonisch unterstützen bis zum Beispiel der Rettungsdienst eintrifft. Wählst Du also den Notruf so gibt es einiges zu klären dies geschieht nach einem bewährten Schema.

Das sicd die nach wie vor gültigen vier W - Fragen:

  • Wo ist es passiert?

    Hilfreich ist die möglichst genaue Straßenbezeichnung samt Hausnummer und natürlich auch der Ort, in dem der Notfall sich ereignet hat. Durch die Leitstelle Zeven wird zwar vornehmlich der Landkreis Rotenburg (Wümme) bearbeitet, aber wie schon eingangs geschrieben kann der Anruf auch zu einer der anderen Leistellen vermittelt werden. Insgesamt dann mehr als eine „Hauptstraße“ oder „Bahnhofsstraße“. Die Nennung des Ortes vermeidet, dass in mehreren Gemeinden Rettungskräfte alarmiert werden. Die Frage nach dem „Wo“ steht mittlerweile an erster Stelle: Sollte das Gespräch danach unterbrochen werden, so kann zumindest Hilfe an den richtigen Ort geschickt werden!

  • Was ist passiert?

Abhängig davon, ob es sich um einen Unfall, ein Feuer oder eine sonstige technische Hilfeleistung handelt, werden unterschiedliche Fahrzeuge alarmiert. Beim Brand kommt die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug, bei einem Handtaschenraub die Polizei im Streifenwagen.

  • Wer ruft an?

Gerade, wenn eine Einsatzstelle beispielsweise beim außer Kontrolle geratenen Lagerfeuer im Wald schwer von außen zu finden ist, ist es für die Einsatzkräfte hilfreich, wenn die Leitstelle den Anrufer nochmals kontaktieren kann. Das „Wer“ ist durch moderne Technik wie beispielsweise die Rufnummernübertragung mittlerweile nicht mehr ganz so wichtig – eine persönliche Ansprache durch die Leitstelle kann aber nicht nur für Kinder auch eine beruhigende Wirkung in einer stressigen Situation entfalten.

  • Warten auf Rückfragen!

Aufregung und Anspannung sind absolut normal – schließlich wählt man nicht jeden Tag den Notruf! Falls man nun in der Hektik eine wichtige Angabe vergessen wird, so ist das nicht schlimm. Die routinierten Leitstellenmitarbeiter werden dies abfragen. Daher sollte man nie von sich auch auflegen, sondern warten, bis die dem Notruf antwortende Stelle erklärt hat, dass sie alle Informationen erhalten hat.

So einfach ist das Absetzen eines Notrufs und das beste, das Ganze funktioniert wie gesagt Europaweit!

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DFV - Sicherheitstipps der Feuerwehr zum Jahreswechsel

Unachtsamer Umgang mit Feuerwerk häufig Ursache / Örtliche Regelungen beachten

Berlin – Brennende Balkone, Wohnungen oder gar Häuser, Rettungsdiensteinsätze und Unfälle: Einer Million Feuerwehrangehörigen in Deutschland steht zu Silvester die arbeitsreichste Nacht des Jahres bevor. Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:
 

  • Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Die Feuerwehren wünschen den Menschen in Deutschland einen unfallfreien Jahreswechsel.

Panoramaaufnahme des Kreisverkehrsplatzes

Verkehrsfreigabe für die L131 zwischen Elsdorf und Abbendorf

Nach mehrfachen witterungsbedingten Verzögerungen konnte am Nachmittag des 15.12.2024 endlich die offizielle Verkehrsfreigabe des neuen Kreisverkehrsplatzes der 131 im Berecih des LogIn Park Elsdorf erfolgen. Es fahlt zwar noch die eine oder andere Straßenausstattung, da aber der übrige Bau erfolgreich abgeschlossen werden konnte, erfolgt auch ohne die selbige bereits jetzt die Freigabe.

Die Errichtung des Kreisverkehrsplatz inkl. Radweg nach Abbendorf wurde im Zuge der Erschließungsarbeiten für den LogIn Park Teil II & III in Elsdorf errichtet.  In den kommenden Wochen und Monaten sollen dann die Restarbeiten ebenso wie die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen für Bauabschnitt 3 des LogIn Park Elsdorf erfolgen.

Erneute Verzögerung bei der Aufhebung der Sperrung der L131 zwischen Elsdorf und Abbendorf

Sperrung L131Auf Grund mehrerer Baumaßnahmen ist die an unserem Ort vorbei führende Landesstraße L131 zwischen dem Abzweig an der BAB A1 Anschlussstelle Elsdorf und Abbendorf in beiden Richtungen gesperrt.

Nach der ersten Verschiebung der Verkehrsfreigabe auf den 30. November 2023 verzögert sich diese nun erneut. Aufgrund der ungünstigen Witterung in den letzten Wochen sowie einigen Lieferrückständen bleibt die L 131 nun voraussichtöoch bis zum 15. Dezember 2023 für den Verkehr voll gesperrt. Die eingerichteten Umleitungsstrecken haben weiterhin Bestand. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, dies zu beachten. Ortkundige umfahren diesen Bereich bitte weiterhin weiträumig.

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH, die Gemeinde Elsdorf und die bauausführenden Firmen bitten für die Verzögerungen und weiterhin bestehenden Behinderungen um Verständnis.

DFV: Tipps der Feuerwehr zur Sicherheit in der Adventszeit

Berlin – Kerzenschein verbreitet in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Licht ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feuerwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren: „Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Adventszeit zahlreiche folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen vermieden werden könnten“, erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Die Feuerwehren in Deutschland informieren vor dem ersten Adventswochenende über die Brandrisiken in der Vorweihnachtszeit. „Unachtsamkeit etwa beim Umgang mit dem Adventskranz ist in dieser Zeit eine der häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände“, sagt Hachemer.

Sieben einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:

  • Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung.
  • Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen!
  • Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind.
  • Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr.
  • In Haushalten mit Kindern und frei laufenden Haustieren sind elektrische Kerzen ratsam. Diese sollten den VDE-Bestimmungen entsprechen.
  • Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Idealerweise sollten auch elektrische Lichterketten nicht in Ihrer Abwesenheit leuchten.
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